Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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4. Sicherheitspolitik
93.045 |
Militärpflichtersatz.
Bundesgesetz. Änderung |
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Loi sur la taxe d'exemption du
service militaire. Révision |
Botschaft: 12.05.1993 (BBl II, 730 / FF II, 708)
Ausgangslage
Ausgangspunkt bildet einerseits die Standesinitiative des
Kantons Jura betreffend Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Behinderte, mit der
der Bundesrat eingeladen wird, innert Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorzulegen.
Andererseits sollen auch der im Projekt "Armee 95" vorgesehenen Verkürzungen
der Wehrpflichtdauer und dem Wegfall der Heeresklassen Rechnung getragen werden. Der
Bundesrat schlägt vor, grundsätzlich an der geltenden Regelung, die sich an der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Behinderten orientiert, festzuhalten. Er will sie
jedoch grosszügiger ausgestalten.
Verhandlungen
SR |
07.10.1993 |
AB 1993, 775 |
NR |
03.03.1994 |
AB 1994, 128 |
SR |
30.05.1994 |
AB 1994, 386 |
NR |
09.06.1994 |
AB 1994, 936 |
SR / NR |
17.06.1994 |
Schlussabstimmungen (41:0 / 174:1) |
Einer ersten Standesinitiative Jura (90.204), welche
verlangte, dass der Militärpflichtersatz für Behinderte abgeschafft werde, war von
National- und Ständerat im Jahre 1991 Folge gegeben worden.
Der Ständerat kam bei der Beratung des Gesetzes den
Anliegen der Behinderten weiter entgegen als der Bundesrat. Für die Gruppe der
Behinderten, die eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen, entfällt demnach
das Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Der Nationalrat ging auf Antrag von Suter (R, BE)
noch weiter als der Erstrat, indem eine Person vom Militärpflichtersatz befreit wird,
welche wegen einer erheblichen Behinderung als dienstuntauglich gilt und mindestens eine
der zwei erforderlichen Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung erfüllt.
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