Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

4. Sicherheitspolitik

93.045 Militärpflichtersatz. Bundesgesetz. Änderung
Loi sur la taxe d'exemption du service militaire. Révision

Botschaft: 12.05.1993 (BBl II, 730 / FF II, 708)

Ausgangslage

Ausgangspunkt bildet einerseits die Standesinitiative des Kantons Jura betreffend Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Behinderte, mit der der Bundesrat eingeladen wird, innert Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorzulegen. Andererseits sollen auch der im Projekt "Armee 95" vorgesehenen Verkürzungen der Wehrpflichtdauer und dem Wegfall der Heeresklassen Rechnung getragen werden. Der Bundesrat schlägt vor, grundsätzlich an der geltenden Regelung, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Behinderten orientiert, festzuhalten. Er will sie jedoch grosszügiger ausgestalten.

Verhandlungen

SR 07.10.1993 AB 1993, 775
NR 03.03.1994 AB 1994, 128
SR 30.05.1994 AB 1994, 386
NR 09.06.1994 AB 1994, 936
SR / NR 17.06.1994 Schlussabstimmungen (41:0 / 174:1)

Einer ersten Standesinitiative Jura (90.204), welche verlangte, dass der Militärpflichtersatz für Behinderte abgeschafft werde, war von National- und Ständerat im Jahre 1991 Folge gegeben worden.

Der Ständerat kam bei der Beratung des Gesetzes den Anliegen der Behinderten weiter entgegen als der Bundesrat. Für die Gruppe der Behinderten, die eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen, entfällt demnach das Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Der Nationalrat ging auf Antrag von Suter (R, BE) noch weiter als der Erstrat, indem eine Person vom Militärpflichtersatz befreit wird, welche wegen einer erheblichen Behinderung als dienstuntauglich gilt und mindestens eine der zwei erforderlichen Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung erfüllt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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